Öffentliche Stellungnahme zum umstrittenen Angebot einer Kunst-Impfung - Brief an das Kulturamt Wiesbaden

Von Michael Becker / Schulleitung wfk

 

Sehr geehrter Herr X (Mitarbeiter Kulturamt),

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.06.2021!

Zu allererst möchte ich meine grundsätzliche Bereitschaft signalisieren, den vertraglichen Vorgaben zwischen dem Kulturamt und der wfk zu entsprechen. Das ist selbstverständlich. Und die wfk und insbesondere ich sind jeden Tag dankbar, dass die Stadt Wiesbaden seit mehr als 45 Jahren die wfk als eine förderungswürdige Institution der künstlerischen Kinder- und Erwachsenenbildung einstuft und entsprechend großzügig gefördert hat. Die raumfinanzielle Entlastung ist nach meiner Erfahrung essentiell für ein freies künstlerisches und kunstpädagogisches Wirken, da durch sie ein wichtiger Puffer gegen übliche Marktzwänge geschaffen wird, die die Freiheit der Kunst und ihre Vermittlung erheblich beeinträchtigen und in ihrer Qualität verwässern würden.

Aus Respekt vor Ihrer Bitte habe ich die Info zur “Kunst-Impfung” vorläufig von unserer Homepage genommen. Bitte nennen Sie weitere Stellen / Textpassagen / Angebote auf unserer Homepage, die ich vorerst herausnehmen soll. Beachten Sie bitte, dass die unbegründete und ggf. rechtlich nicht haltbare Herausnahme von Angeboten, die wir dann auch noch nicht mehr online anbieten könnten, geschäftsschädigend wäre.

Bitte geben Sie mir Bescheid, ob zwischen dem Kulturamt und der wfk neben dem üblichen, jährlich zu aktualisierenden Projektförderungsvertrag (institutioneller Zuschussvertrag) noch ein weiterer Vertrag besteht, der vor “meiner” Zeit (zwischen 1975 und 1997) ggf. mit meinem Vater Wolfgang Becker geschlossen wurde, der konkrete Leistungsziele der kulturellen Tätigkeiten der wfk definiert, einfordert und die damalige Mietfreiheit und später die institutionelle Förderung an Bedingungen inhaltlicher und struktureller Art (Leistungsziele) knüpft.

Mein aktueller Wissensstand ist, dass ein solcher Vertrag nicht existiert. Da die wfk eine freie Kunstschule ist, war und ist sie frei, ihre Lehrpläne vollkommen autonom, nach eigenen Qualitätsstandards mit entsprechend professioneller Außenwirkung zu entwickeln und zu exekutieren. Den Zweck der institutionellen Förderung habe ich bislang dahingehend interpretiert, dass sie die Autonomie künstlerischen und kunstpädagogischen Wirkens garantiert und gerade nicht maßregelt oder beeinträchtigt oder beeinflusst - was ja auch von Seiten des Kulturamtes bislang in keinster Weise geschehen ist.

Sehr wohl existiert im Verweis des institutionellen Zuschussvertrages die Bindung der wfk an die allgemeinen Förderrichtlinien der LH Wiesbaden. Nach meinem Dafürhalten sind wir vollumfänglich den darin enthaltenen Vorgaben gerecht geworden, zumindest gab es bislang in dieser Hinsicht keinerlei Beanstandung. Das Verhältnis zwischen dem Kulturamt und der wfk war bislang ausgesprochen verständnisvoll, entgegenkommend, kollegial.

“§ 7 Fördervoraussetzungen
...
(4) In einem Leistungs- oder Zuschussvertrag oder in einem Zuschussbescheid ist vorzusehen, dass der/die Vertragspartner/in bzw. der/die Zuschussempfänger/in die Teilnahme von Personen an der geförderten Maßnahme diskriminierungsfrei ermöglicht und sie insbesondere nicht wegen des Geschlechts, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder wegen des weltanschaulichen oder politischen Bekenntnisses ablehnen darf."

Da Sie sich in Ihrer Bitte der Unterlassung auf eine konkrete Veranstaltungsankündigung mit einer vorgeschalteten Zeitgeist- und Sachstandsanalyse (über die man in einer Demokratie gerne streiten kann) beziehen, hier eine entsprechende Stellungnahme, den Paragraphen 7 Absatz 4 der Förderrichtlinien dabei in den Fokus stellend: Besagter Paragraph verpflichtet uns zur Einhaltung des Diskriminierungsverbots weltanschaulicher oder politischer Ansichten. Das ist selbstverständlich und in einer Demokratie so üblich. Und ich gehe davon aus, dass ein Schulleiter einer freien Kunstschule seinerseits nicht verpflichtet werden kann, seine Weltanschauung nicht zu artikulieren. Es ist doch auch in Veranstaltungsankündigungen nicht zu vermeiden, dass weltanschauliche Aspekte gewollt oder ungewollt bzw. unbemerkt einfließen. Insofern nehme ich mir das Recht heraus, diese gerade im Kontext einer sicherlich doch zulässigen Zeitgeistanalyse und deren künstlerischer Verarbeitung nicht zu unterdrücken, sondern vielmehr zur Diskussion zu stellen und einer künstlerischen Auseinandersetzung zuzuführen. Darin dürfen sich ihrerseits seitens der Studenten / Teilnehmer sämtliche Weltanschauungen manifestieren: verbal, künstlerisch und durch das Auftreten als Bürger. Ich sehe darin meine Verpflichtung, gerade in Ansehung grundgesetzlich geregelter Kunst- und Meinungsfreiheit gewisse gesellschaftliche, politische und weltanschauliche Aspekte, die in der aktuellen medialen Diskussion unterbelichtet bleiben, ins Bewusstsein zu heben. In einer Demokratie gilt es, jede Meinung zuzulassen, auszuhalten und zu respektieren. Insofern kann es meiner Einschätzung nach nicht die Aufgabe eines Kulturamtes sein, zwischen guter und schlechter, politisch korrekter oder unkorrekter Weltanschauung zu differenzieren und entsprechende finanzielle Förderungen davon abhängig zu machen.

Wenn das Kulturamt auf einer Diskriminierung weltanschaulicher Ansichten und deren Durchsetzung besteht, muss dies vertraglich festgelegt werden, was allerdings grundgesetzwidrig wäre.

Künstlerische Freiheit ist als ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat anzusehen. Da es in der Kunst darum gehen darf, Tabus in einer Gesellschaft zu erkennen und künstlerisch zu verarbeiten, wäre eine Darlegung seitens des Kulturamtes zu empfehlen, wie genau die Schmerzgrenze definiert wird, die nicht überschritten werden sollte.

Gerne können wir uns gemeinsam verständigen, wie weit unsere Kunstschule und deren Künstler in der Provokation gesellschaftlicher Tabus gehen darf, um in Zukunft eine Orientierungsbasis für die Erstellung der kunstpädagogischen Angebote zu haben.

Sie artikulieren im Zuge des von mir vorgebrachten grundgesetzlich geregelten Rechts auf Widerstand im § 20 / 4 des Grundgesetzes gerade angesichts der gut begründbaren Gesundheitsgefährdung von Kindern durch unzureichend getestete Impfstoffe Ihre Bedenken möglicher Verletzungen der Hygienevorschriften. Wieso sollte sich der “Widerstand” besorgter Eltern in einer Nichteinhaltung der Hygienevorschriften manifestieren? Ich denke, die Eltern haben ganz andere Probleme… Und sie haben sicherlich das Recht, sich zu wehren. Kunst hat immer auch therapeutische Funktion und sollte Menschen in krisenhaften Situationen unterstützen dürfen.

Das Seminar “Kunst-Impfung”, das besagte therapeutische Funktion übernimmt, geht in der Angebotsvielfalt der wfk, insbesondere des 6-semestrigen Kunststudiums, als absolutes Sonderseminar nahezu unter. Nebenbei bemerkt wurde es bislang äußerst spärlich besucht, und zum Teil fand es gar nicht statt - während der Corona-Maßnahmen nicht unüblich. Es wird letztlich ein riesen Wirbel gemacht um eigentlich nichts. Unter welcher Voraussetzung darf denn Ihrer Vorstellung nach das Label “Kunst-Impfung” bestehen bleiben? Geht es um die Fraglichkeit von Präsenzveranstaltungen? Darf das Seminar denn online angeboten werden?

Sollten Sie darauf bestehen, dass selbst das Online-Seminar “Kunst-Impfung” nicht stattfinden darf, teilen Sie mir dies bitte umgehend mit. Begründen Sie zudem, welche triftigen Gründe vorliegen, das Grundrecht auf die Ausübung des Berufs teilweise einzuschränken. Nehmen Sie zudem Stellung, dass nach dem Grundgesetz eine Zensur nicht stattfindet.

Zum Hygiene-Konzept der wfk: Sie werden keine Fehler in dieser Hinsicht entdecken. Hinweisschilder sind am Eingang und in allen Räumen angebracht, die auf die Richtlinien der Hygieneverordnung hinweisen. Im Falle einer Kontrolle seitens des Gesundheitsamtes ist davon auszugehen, dass die wfk vollumfänglich die Hygiene-Auflagen einhält. Personen ohne Maske werden ihr Attest vorlegen können, unsere Atelierplätze sind ohnehin weit auseinander, so dass jederzeit die Abstandsgebote natürlicherweise eingehalten werden. Selbsttests stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Es gibt keinen Grund zur Beunruhigung.

Dennoch darf es mir erlaubt sein, diesen Maßnahmen kritisch gegenüberzustehen und diese Kritik auch zu artikulieren. Unsere Studenten hält es ohnehin nicht davon ab, z.B. keine Maske zu tragen, da wir uns aus ganz anderen Gründen vor Dämpfen und Feinstaub beim künstlerischen Arbeiten schützen - und das auch vor Corona.

Ich bitte Sie zudem um eine öffentliche Stellungnahme und Klarstellung, da medial die üblichen Diffamierungsstrategien zur Anwendung gebracht werden, die uns vorsätzlich in ein schlechtes Licht rücken, um Schlagzeilen produzieren zu können. Warum wird in keinem Satz würdigend darauf eingegangen, dass die wfk seit nunmehr 50 Jahren die Kunstszene in Wiesbaden, in der Region mit zudem internationaler Ausstrahlung aufgebaut und bereichert hat? Zählt heute nur noch Abstand statt Anstand?

Ich würde mich über Ihre Resonanz sehr freuen und verbleibe mit den besten Grüßen

Michael Becker (Dr. phil.) / Schulleitung wfk

 

 

 



xxxxxxxxxxxx Gelöschter Text Dieser Text hier wurde vorläufig gelöscht. Eine Entscheidung über seine Veröffentlichung wird öffentlich zur Diskussion gestellt (s.o.). Bei Fragen bitte unter: info@w-f-k.de xxxxxxxxxxxx Gelöschter Text

 

Seminar Kunst-Impfung


Die Kunst-Impfung der Wiesbadener Freien Kunstschule soll den Teilnehmern helfen, den sozialen Druck, der auf jedem von uns lastet, künstlerisch zu verarbeiten. Eine künstlerische Immunisierung durch das Impfzentrum der wfk dient als neutrale Entscheidungsgrundlage für oder gegen das Impfen jenseits jeglicher von außen kommender Erwartungsansprüche. Malend werden Alternativen, Gefahren und Chancen des aktuellen Impfangebots entwickelt. In gemeinsamen Bildbesprechungen klären sich viele Unsicherheiten für oder gegen eine Impfung.

Allerdings reicht eine künstlerische Immunisierung über das konkrete Thema der Impfung hinaus. Es geht letztlich auch um die Frage nach Sinn oder Unsinn sämtlicher Maßnahmen und die Etablierung einer begründbaren klaren Haltung für oder gegen sie. Beide Haltungen werden als gleichberechtigt akzeptiert, was in der Öffentlichkeit aktuell leider nicht geschieht. Insofern hat das Seminar ein offenes Ohr für beide Haltungen. Wir erwarten einen fruchtbringenden Austausch.

Die Wiesbadener Freie Kunstschule bietet allen Menschen ein Malerei-Seminar an, in dem sie in einer geschützten Umgebung zu sich selbst finden können. Sie können sich hier ungezwungen als Mensch erleben, Ihre Phantasie, Hoffnungen, Ängste, Mutlosigkeiten bildnerisch zum Ausdruck bringen. Es ist sowohl eine Gruppenarbeit als auch eine individuelle Einzelbetreuung möglich.

Berührungsängste zur Malerei sind unbegründet: Jeder, der einen Pinsel halten kann, wird auch etwas zustande bekommen. Es geht hier ums Machen, nicht um technische Glanzleistungen.

Das “Ziel” einer “Kunst-Impfung” kann für jeden ein anderes, individuelles sein. Es geht nicht darum, jemanden für oder gegen etwas zu überzeugen. Impfung geht allerdings mit der Vorstellung einer funktionierenden Immunisierung einher, so auch bei uns im künstlerischen “Impfzentrum”. Wenn Sie die Überzeugungskraft von Kunst für, und nicht gegen das Leben nicht scheuen, sind Sie herzlich eingeladen, Ihre bisherige Überzeugung zum Thema Impfen unter Beweis zu stellen. Für jeden sollte es zumindest eine Möglichkeit einer ästhetischen Auseinandersetzung geben. Denn selten werden die sinnlichen Grundlagen von Lebensentscheidungen überhaupt gewürdigt.

Das Material (Leinwände, Farben, Pinsel, Stifte etc.) wird von uns komplett gestellt.

Teilnahmegebühr: Spende

Wir würden uns über Ihre Anmeldung sehr freuen!

Anmeldung bitte an: info@w-f-k.de

Mit den besten Grüßen

Dr. Michael Becker / Schulleitung wfk


 

 

Das Impfzentrum Dr. Becker bietet Ihnen die klassische Kunst-Impfung mit folgenden gewünschten Nebenwirkungen:

 

Art der Injektion:

 

Die immunisierende Injektion kann sowohl analog (Präsenzstudium) als auch online (Fernstudium) erfolgen

 


 

 

 

 

Wolfgang Becker